Grünschnittsammelstelle
Öffnungszeiten:
Jeden Mittwoch und Samstag von 09:00 bis 19:00 Uhr
Auf der Grünschnittsammelstelle dürfen folgende Pflanzenabfälle abgeladen werden:
- Rasenschnitt und Laub
- Blumen und –reste
- Strauchschnitt
- Äste, Hecken und Baumschnittmaterial (bis 150 cm Länge und bis zu 12 cm Astdurchmesser)
- Christbäume ohne Schmuck
- Unkraut und sonstige Pflanzenabfälle aus dem Garten
Nachfolgende Abfälle dürfen nicht abgeladen werden:
- Wurzelstöcke (können bei der Kreismülldeponie Schneeweiderhof gegen Gebühr entsorgt werden)
- Kränze
- Fallobst
- Küchenabfälle, Essensreste
- Heu und Stroh
- Kleintierstreu
- Festmist (Pferde, Hasen, …)
- mit Schadorganismen befallene Pflanzenteile (Mehltau, Kraut- und Braunfäule, Buchsbaumzünsler)
- Ambrosia, Riesenbärenklau, Jakobskreuzkraut
- Altholz aus dem Innen- und Außenbereich
- Asche
- Bauschutt
- Pflanzenverpackungen aus Kunststoff
- Kunststofftüten- und –säcke
- u.v.m
Jede illegale Abfallentsorgung wird zur Anzeige gebracht!
Der aufbereitete Grünabfall wird in der Landwirtschaft als Bodenhilfsstoff verwertet (landwirtschaftliche Ausbringung). Infolgedessen dürfen keine Fremdstoffe enthalten sein.
Damit die Kreisverwaltung Kusel als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, den aufbereiteten Grünabfall einer ordnungsgemäßen Verwertung zuführen können, muss die Gemeinde als Sammelstellbetreiber sicherstellen, dass das Grüngut nicht mit Abfall verunreinigt ist.
Die Verpflichtung der getrennten Überlassung für den Bürger ergibt sich aus § 8 der Satzung über die Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling, die Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Kusel (Abfallsatzung).